Berlin –
Die AOK Sachsen-Anhalt verschickt derzeit Mounjaro-Retaxationen über den Herstellerrabatt. Der Grund ist ein technischer Fehler in der Abda-Datenbank.
Retaxiert werden Mounjaro-Verordnungen, die zwischen dem 15. und 31. Mai 2024 abgegeben wurden. Als Begründung gibt die AOK Sachsen-Anhalt „abhängige Herstellerrabattkorrektur“ an.
Weil es sich aber um einen technischen Fehler in der Taxe handelt, werden die Absetzungen von der Kasse im Rahmen eines Korrekturverfahrens wieder zurückgenommen. Dabei zeigt der „Verrechnungswert Neu“ die retaxierten Rezepte an, die nicht den Mounjaro-Herstellerrabatt betreffen. Apotheken, die bereits Einspruch eingelegt haben, wird dieser von der Kasse stattgegeben.
Mounjaro (Tirzepatid, Lilly) hält in der EU die Zulassung zur Behandlung von Typ-2-Diabetes als Zusatz zu Diät und körperlicher Aktivität, wenn Metformin nicht vertragen wird. Außerdem ist das Arzneimittel zugelassen zum Gewichtsmanagement. Und zwar als Ergänzung zu einer kalorienreduzierten Diät und erhöhter körperlicher Aktivität zur Gewichtskontrolle, einschließlich Gewichtsabnahme und Gewichtserhaltung, bei Erwachsenen mit einem anfänglichen Body-Mass-Index (BMI)
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