Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig verurteilt – Medical Tribune

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Beinahe sechs Jahre nach dem Tod des 13-jährigen Mädchens infolge einer schweren diabetischen Ketoazidose bei einer Studienfahrt ist der Fall zumindest strafrechtlich nun abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der beiden Lehrerinnen abgelehnt, diese sind nun rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Der BGH konnte in der Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach keine Rechtsfehler erkennen. Mit einem Beschluss vom 18. Dezember 2024 lehnte das oberste Gericht die Revisionen der Verurteilten ab, womit die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt wurde. Der BGH bestätigte damit, dass die Lehrerinnen grob fahrlässig gehandelt und ihre Schutzpflichten gegenüber Emily verletzt hatten. Insbesondere hätten sie die Warnsignale und Hinweise anderer Schüler*innen ignoriert und viel zu spät reagiert, was entscheidend zum tragischen Ausgang beigetragen hatte (die dz berichtete). 

Verfahren zunächst eingestellt, dann wieder aufgenommen 

Der tödliche Zwischenfall hatte sich bei der Stufenfahrt der Theo-Hespers-Gesamtschule Mönchengladbach nach London ereignet. Emily, die seit ihrem 6. Lebensjahr mit Typ-1-Diabetes lebte, hatte zusammen

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