KARLSRUHE. Eine an Diabetes erkrankte 13-Jährige stirbt auf einer Studienfahrt an Überzuckerung. Zwei Lehrerinnen werden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt – zu Recht, befand nun der BGH.
Das Urteil ist nun rechtskräftig. Foto: Shutterstock
Die Verurteilung zweier Lehrerinnen nach dem Tod einer zuckerkranken Schülerin auf einer Studienfahrt ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach bestätigt. Dieses hatte die beiden Pädagoginnen im vergangenen Februar wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen verurteilt.
Der Fall: Nach dem Tod einer Schülerin bei einer Studienfahrt im Juni 2019 verurteilte das Landgericht Mönchengladbach im Februar zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen. Eine 60 Jahre alte Pädagogin erhielt eine Geldstrafe von 23.400 Euro. Die 34-jährige Mitangeklagte wurde zu 7.200 Euro verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer gilt ein geringer Teil der Beträge als vollstreckt.
Die Lehrerinnen
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