veröffentlicht am 26. Januar 2025
Baierbrunn (ots). Wie viel müssen Krankenversicherte aus eigener Tasche bezahlen?
Wer kann sich von der Selbstbeteiligung befreien lassen? Und wie stellt man einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse? Das Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“ gibt Tipps.
Blutzuckerteststreifen sind zuzahlungsfrei
Wer volljährig ist und ein Rezept für ein Medikament einlöst, muss zehn Prozent des Preises selbst tragen. Dabei gilt: Die Zuzahlung liegt bei mindestens fünf und maximal bei zehn Euro. Auch bei Diabetes-Hilfsmitteln wie Insulinpens muss man sich mit zehn Prozent an den Kosten beteiligen. Für das zum Verbrauch bestimmte Zubehör wie Kanülen oder Lanzetten gilt ebenfalls die Zehn-Prozent-Regel. Mehr als zehn Euro für den Monatsbedarf muss man aber nicht übernehmen. Immerhin: Blutzuckerteststreifen sind zuzahlungsfrei.
Damit die Zuzahlungen niemanden überfordern, gibt es eine gesetzlich verankerte Belastungsgrenze. Sie liegt bei zwei Prozent des Familien-Bruttoeinkommens in einem Haushalt und bezieht sich nicht allein auf die Selbstbeteiligung bei Medikamenten und Hilfsmitteln, sondern auch auf die Eigenanteile
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