Nach der Entscheidung des 1. Senats des LSG dürfte über den Erstattungsbetrag von Ozempic/Rybelsus von Neuem zu verhandeln sein. Foto: semi/stock.adobe.com Berlin –
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hätte für Semaglutid (Ozempic und Rybelsus) keine erneute Nutzenbewertung durchführen dürfen. So lautet die Entscheidung des 1. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. Somit ist auch die vor rund drei Jahren vorgenommene Änderung der Anlage XII der Arzneimittelrichtlinie unwirksam. Das hat mitunter Auswirkungen auf den Erstattungspreis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Wir begrüßen die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.12. zur erneuten Nutzenbewertung von Semaglutid (Ozempic/Rybelsus)“, teilt Novo Nordisk mit. Aussagen zu den möglichen Auswirkungen will der Hersteller nicht machen.
Doch die könnte die Entscheidung des 1. Senats des LSG haben, denn: „Über den Erstattungsbetrag von Ozempic/Rybelsus dürfte nun von Neuem zu verhandeln sein“, teilt das Gericht mit.
Semaglutid ist zugelassen zur Behandlung von Typ-2-Diabetes und zur Gewichtsreduktion bei Adipositas.
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