Daumen unten
Foto: Irina Tischer
Frankfurt am Main (kobinet) Viele jüngere Kinder mit Diabetes benötigen in Kindertagesstätten (KiTas) und in der Grundschule eine engmaschige Begleitung, weil sie noch nicht eigenständig dazu in der Lage sind, mit den oft sehr schwankenden Blutzuckerwerten umzugehen. Ein Kind, dessen Blutzuckerwerte nicht stimmen, kann ins Koma fallen, dann muss der Notarzt kommen. Eltern sitzen hier regelmäßig zwischen den Stühlen. Bisher konnten sie entweder eine Schulassistenz bei der Eingliederungshilfe oder eine Pflegekraft bei der Krankenkasse beantragen. Und ohne eine solche Unterstützung können viele Kinder mit Diabetes die Schule nicht besuchen. Beide Seiten haben die Eltern dann immer hin und hergeschickt. Laut neuester Rechtsprechung ist die Zuständigkeit für diese Hilfe aber geklärt: Mit Beschluss vom 25.08.2021 stellte das Sozialgericht Darmstadt klar (Az. S 17 SO 120/21 ER), dass Leistungen, deren alleiniger Grund für die Antragstellung die Versorgung der vorliegenden Erkrankung ist, durch die Krankenkasse übernommen werden müssen. Darauf weist
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