Pflegegrad 2 für Kinder mit Diabetes – Anwalt.de

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Erfreulicherweise hat das Bundessozialgericht gestern die Voraussetzungen geschaffen, dass Kinder mit Diabetes nunmehr ohne größere rechtliche Auslandersetzung den Pflegegrad 2 erhalten können. Damit wurde die bisherige Praxis der Pflegekassen und des medizinischen Dienstes, dass neben der eigentlichen Diabetestherapie keine weiteren mit der Diabeteserkrankung in Zusammenhang stehenden Probleme berücksichtigt wurden, für rechtswidrig erklärt.

Im Modul 3 hat das Bundessozialgericht jetzt ausdrücklich bestätigt, dass kindliche Ängste und abwehrendes Verhalten eines Kindes gegenüber einzelnen Maßnahmen der Diabetestherapie, wie Messungen, Injektionen oder Sensorwechsel, berücksichtigt werden müssen.

Auch die Kontrolle beim Essen kann nach der Entscheidung jetzt im Modul 4 berücksichtigt werden. Damit sind in diesem Modul in der Regel zehn Punkte vom medizinischen Dienst zu vergeben. 

Gerade bei jüngeren Kindern wird der erhebliche Hilfebedarf und der Aufwand für die Eltern nunmehr anerkannt. Bei Kindern jedenfalls bis zum Ende der Grundschulzeit dürfte daher fast ausnahmslos der Pflegegrad 2 festzustellen sein.

Je nach individuellem Hilfebedarf wird man nun wohl eher

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