Lachgas für Minderjährige: Hamburg verbietet den Verkauf – Ärzte Zeitung

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Hamburg. In Hamburg wird der Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid (Lachgas) ab 2025 an Minderjährige wegen der gesundheitlichen Gefahren verboten. Eine entsprechende Verordnung des Senats ist für heute angekündigt und gilt nur noch als Formalie.

Untersagt werden soll auch der Betrieb von Automaten, die Lachgas als Ware anbieten und keinen ausreichenden technischen Schutz vor Gebrauch durch Minderjährige bieten. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 5.000 Euro vorgesehen.

Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) begründete die Verordnung mit den gesundheitliche Risiken, die der Konsum von Lachgas für Kinder birgt, u.a. seien neurologische Schäden, Lähmungen und psychische Abhängigkeit zu befürchten.

Die Sozialbehörde sieht minderjährige Konsumenten sogar einer lebensbedrohlichen Gefahr ausgesetzt, etwa wenn Lachgas in Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen konsumiert wird.

Steigender Konsum in der Hansestadt

Nach Angaben der Behörde steigt der Konsum von Lachgas durch Minderjährige in Hamburg. Erleichtert wird der Konsum u.a. durch den Verkauf von

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