Hohe GeldstrafeSymbolbild(Bild: P. Huber)
Wollte ein Steirer (70) vor einer Führerscheinprüfung für einen Anhänger seine Diabetes-Erkrankung verheimlichen? Er und weitere standen am Mittwoch in Graz deswegen vor Gericht.
„Es klingt kompliziert, ist es aber nicht“, begann Staatsanwältin Eva Pachernigg. „Der Erstangeklagte brauchte für eine Führerscheinprüfung (für einen Anhänger für seinen Jetski, Anm.) ein Attest. Im ersten wurde sein insulinpflichtiges Diabetes vermerkt, was ein negatives Gutachten zur Folge hatte. Ein befristeter Führerschein war für ihn unangenehm. Also ging er zu einer anderen Ärztin und verschwieg seine Zuckerkrankheit. Das erste negative Gutachten ging aber bereits an die Behörde. „Er musste also einen Weg finden, es verschwinden zu lassen“, führt die Anklägerin aus.
Die Tochter eines Freundes, die auf der Bezirkshauptmannschaft arbeitet, hätte dann einen Kollegen gebeten, das E-Mail zu löschen. Was dieser tat. Die drei saßen ebenfalls am Mittwoch auf der Anklagebank.
Ich weiß nicht mehr, was ich angekreuzt habe. Ich bin 70, ich mache nicht
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