Die Kritik an den zum Teil kostenpflichtigen Untersuchungen in den Praxen der Vertragsaugenärzte kann ich als niedergelassener Augenarzt und Vertreter des Berufverbandes der Augenärzte nicht unkommentiert lassen:
Die Sichtweise des Internisten/Diabetologen und Leiters eines großen Zentrums sowie die Perspektive der augenärztlichen Kollegen der Universitätsaugenklinik Frankfurt berücksichtigen die Situation in den Praxen der vertragsärztlichen Versorgung nicht;eine leitliniengerechte „state-of-the-art“-Untersuchung von Diabetikern mit entsprechender Dokumentation ist im vertragsärztlichen GKV-Leistungskatalog „EBM“ nicht oder nur unzureichend abgebildet;eine wünschenswerte fotografische Dokumentation zur Verlaufskontrolle gibt es dort gar nicht;die bildgebende Diagnostik (OCT) darf bei einem (beschwerdefreien) Diabetiker nicht routinemäßig „auf Verdacht“ erbracht werden, denn das wäre eine unwirtschaftliche Leistungserbringung, die Dank der „Prüfstelle der Ärzte und Krankenkassen in Hessen“ zu Regressen führen kann.
Ein optimales und leitliniengerechtes „Screening“ der Diabetes-Patienten mit Bildgebung und zeitgemäßer Dokumentation ist also nicht Bestandteil des EBM. Zudem wäre die Erbringung der oben genannten Leistungen zulasten der GKV ein Verstoß gegen den § 12 SGB V. Dieser
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