Stand: 13.02.2025, 15:34 Uhr
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Krankenkasse soll Begleitung für Grundschülerin mit Diabetes stellen. (Archivbild) © Hannes P. Albert/dpa
Eine Grundschülerin hat Diabetes und kann nicht ohne Begleitung am Unterricht teilnehmen. Ein Gericht stellt klar, wer für diese Aufsicht zuständig ist.
Darmstadt – Eine schwer an Diabetes erkrankte Grundschülerin hat nach einem Bescheid des Sozialgerichts in Darmstadt Anspruch auf eine von der Krankenkasse gestellte Schulbegleitung. Das Gericht gehe davon aus, dass die Schulbegleitung ein Fall der „häuslichen Krankenpflege“ ist, heißt es in einer Mitteilung. Diese könne auch außerhalb der Wohnung gewährt werden. Es handele sich nicht um einen Fall außerklinischer Intensivpflege, da die Überwachung auch von einem angelernten Erwachsenen durchgeführt werden könne. (Bescheid von 7.2. Az. S13 KR 262/23)
Bei der sieben Jahre alten Schülerin ist die Insulingabe besonders schwer einzustellen, deswegen ist sie auf Unterstützung von Erwachsenen angewiesen. Der Antrag für das Kind bei der Krankenkasse blieb zunächst erfolglos, auch
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