Erst im Dezember war die Diabetologie geschlossen mit einer Petition und 90.000 Unterschriften vors BMG gezogen – gegen eine Regelung im GVSG, die alle Schwerpunktpraxen bedrohte. Der Protest schien erfolgreich; das Gesetz sollte umformuliert werden. Zunächst tauchte in der Neufassung des Mini-GVSG-Entwurfs wieder die alte Version auf, die inzwischen aber modifiziert ist – zugunsten der DSP. Mitte März entscheidet der Bewertungsausschuss, wie es genau weitergeht.
Zum Jahreswechsel 2024/2025 konnten die niedergelassenen Diabetolog*innen noch auf ihren Durchbruch anstoßen: Die umstrittenen Passagen im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) zur Chroniker- und Vorsorgepauschale waren vom Tisch. Dann aber hatte die Rumpfkoalition aus SPD und Grünen gemeinsam mit der FDP überraschend angekündigt, Teile des GVSG per Eilverfahren doch noch in dieser Legislaturperiode verabschieden zu wollen.
Wer bekommt die Versorgungspauschale?
Während sich die Hausärzt*innen über die eingebrachte Entbudgetierung sowie Versorgungs- und Vorhaltepauschale freuten, fühlten sich die Diabetologischen Schwerpunktpraxen (DSP) erneut aufs Glatteis geführt. Denn für die mitversorgenden spezialisierten
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