Diskussion um elektronische Patientenakte – Diagnosen speichern oder widersprechen?

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Voraussichtlich ab dem 15. Januar 2025 kommt die elektronische Paientenakte – kurz ePA – für alle. Erst in Modellregionen, später soll die ePA für alle gesetzlich Versicherten Alltag sein. In der digitalen Akte sollen zum Beispiel Diagnosen und Medikationen gespeichert werden. Das Ziel sei vor allem, Behandlungen zu verbessern, so das Bundesgesundheitsministerium. Mehr zur ePA lesen Sie hier.

Versicherte haben jedoch die Möglichkeit, der Speicherung ihrer Daten zu widersprechen. Angesichts von Sicherheitslücken oder möglicher Stigmatisierung durch bestimmte Diagnosen könnte das mancher erwägen.

Gefahr von Stigmatisierung und Diskriminierung

Das Problem: In der elektronischen Patientenakte wird es nicht möglich sein, gespeicherte Dokumente für einzelne Ärztinnen und Ärzte zu sperren. Stattdessen können Versicherte die Daten nur für alle Behandlerinnen und Behandler verbergen oder freigeben. Das kann vor allem dann kritisch sein,

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