Der Bundesrat hat eine bessere psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen sowie intellektuellen Beeinträchtigungen in die Wege geleitet. Das Gremium stimmte einer Verordnung zu, die einen neuen „Ermächtigungstatbestand“ für Ärzte und Psychotherapeuten zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von besonders vulnerablen Patienten in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und -psychotherapeuten schafft. Die Verordnung setzt eine Kooperation mit geeigneten Einrichtungen und Diensten voraus, um zusätzliche ambulante Behandlungskapazitäten bereitstellen zu können. Die Ermächtigungen kommen gezielt den schwer psychisch erkrankten Patienten zugute, die auf besondere Unterstützung angewiesen seien, erklärte Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer. Es sei gut, dass diese mit dieser Regelung einen leichteren Zugang zur Versorgung erhielten, denn sie fänden angesichts langer Wartezeiten oft nur schwer Zugang zu den nötigen Versorgungsleistungen. Durch die Kooperationen werde die Vernetzung von Psychotherapeuten und Ärzten zum Beispiel mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
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